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5 Anforderungen an die Datenspeicherung für österreichische Banken unter der DSGVO

5 Anforderungen an die Datenspeicherung für österreichische Banken unter der DSGVO

Österreichische Banken arbeiten unter einem der strengsten Datenschutzrahmen in Europa. Die DSGVO legt grundlegende Anforderungen fest, doch der österreichische Bankensektor sieht sich zusätzlichen Verpflichtungen gegenüber, die aus nationalen Aufsichtsrichtlinien, Finanzmarktregulierungen und den Erwartungen der Kunden an die Datensouveränität resultieren. Wenn sensible Finanzdaten Grenzen überschreiten oder in Cloud-Umgebungen in Drittländern verarbeitet werden, müssen Banken nicht nur technische Compliance nachweisen, sondern auch operative Verantwortlichkeit und Prüfungsbereitschaft belegen.

 

Dieser Artikel benennt fünf spezifische Anforderungen an die Datenspeicherung für österreichische Banken im Rahmen der DSGVO, erläutert, wie jede Anforderung in architektonische und Governance-Entscheidungen überführt wird, und zeigt auf, wie Organisationen Compliance operationalisieren können, ohne dabei die unternehmerische Agilität zu verlieren.

 

Zusammenfassung

 

Österreichische Banken müssen die Datenspeicher- und grenzüberschreitenden Übermittlungsregeln der DSGVO einhalten und gleichzeitig sektorspezifische Verpflichtungen erfüllen, die von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) durchgesetzt werden. Diese Anforderungen verlangen von Banken, dass sie wissen, wo Kundendaten gespeichert sind, grenzüberschreitende Datenflüsse dokumentieren, Verschlüsselung und Pseudonymisierung anwenden, bestimmte Datensätze geographisch lokalisieren und Prüfpfade vorhalten, die Compliance nachweisen. Entscheidungsträger im Unternehmen müssen DSGVO-Artikel in durchsetzbare Richtlinien, technische Kontrollen und kontinuierliche Überwachungsworkflows übersetzen, die sich nahtlos in bestehende Sicherheits- und IT-Infrastruktur integrieren.

 

Datenspeicherung unter der DSGVO für österreichische Banken verstehen

 

Die DSGVO schreibt keine explizite Datenspeicherung innerhalb der Europäischen Union vor, legt jedoch Bedingungen für rechtmäßige grenzüberschreitende Übermittlungen fest, die in der Praxis effektiv Speicheranforderungen begründen. Österreichische Banken müssen Kapitel V der DSGVO einhalten, das die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer einschränkt, sofern keine spezifischen rechtlichen Mechanismen vorhanden sind. Zu diesen Mechanismen gehören Angemessenheitsbeschlüsse, Standardvertragsklauseln, verbindliche interne Datenschutzvorschriften sowie Ausnahmeregelungen für bestimmte Situationen.

 

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde interpretiert diese Bestimmungen für Finanzinstitute besonders streng. Banken müssen nachweisen, dass Kundendaten in Jurisdiktionen verbleiben, die einen angemessenen Schutz bieten, oder dass sie technische und organisatorische Maßnahmen implementiert haben, um rechtliche Lücken in Drittländern zu kompensieren. Datenspeicheranforderungen überschneiden sich zudem mit sektorspezifischen Regulierungen. Die Leitlinien der EBA zum Outsourcing verlangen von Banken, die Aufsicht und Kontrolle über durch Dritte verarbeitete Daten aufrechtzuerhalten, einschließlich klarer vertraglicher Regelungen über Datenspeicherort und Datenzugang.

 

Wenn österreichische Banken Cloud-Dienste oder Drittanbieter mit globaler Infrastruktur nutzen, überschreiten Daten standardmäßig oft Grenzen. Cloud-Anbieter replizieren Daten typischerweise für Redundanzzwecke über mehrere Regionen, und Administratorzugriff kann an Support-Teams in Ländern außerhalb des EWR vergeben werden. Banken müssen diese Datenflüsse umfassend kartieren und dabei nicht nur primäre Speicherorte, sondern auch Backup-Standorte, Disaster-Recovery-Umgebungen und Jurisdiktionen identifizieren, in denen Mitarbeiter oder Auftragnehmer auf Daten zugreifen können. Sobald Datenflüsse kartiert sind, müssen Banken geeignete Übermittlungsmechanismen anwenden und deren Rechtsgrundlage dokumentieren, wobei vertragliche Maßnahmen durch technische Kontrollen wie Verschlüsselung und Zugriffsbeschränkungen ergänzt werden.

 

Anforderung Eins: Dokumentierte Datenflusskartierung und Übermittlungsfolgenabschätzungen

 

Österreichische Banken müssen aktuelle, detaillierte Dokumentationen aller grenzüberschreitenden Datenflüsse mit personenbezogenen Daten vorhalten. Diese Anforderung ergibt sich aus Artikel 30 der DSGVO, der Aufzeichnungen von Verarbeitungstätigkeiten vorschreibt, sowie aus Artikel 44, der verlangt, dass Übermittlungen in Drittländer bestimmte Bedingungen erfüllen. Die Dokumentation muss Datenkategorien, Übermittlungszwecke, Empfängeridentitäten, Zielländer, rechtliche Mechanismen und technische Schutzmaßnahmen umfassen.

 

Übermittlungsfolgenabschätzungen sind erforderlich, wenn Banken auf Standardvertragsklauseln oder andere Mechanismen zurückgreifen, die keinen Angemessenheitsbeschluss einschließen. Diese Abschätzungen bewerten, ob der Rechtsrahmen im Zielland in der Praxis angemessenen Schutz bietet, unter Berücksichtigung staatlicher Überwachungsgesetze und der Durchsetzbarkeit von Betroffenenrechten. Banken müssen diese Analyse dokumentieren und aktualisieren, wenn sich rechtliche oder betriebliche Bedingungen ändern.

 

Die Operationalisierung dieser Anforderung bedeutet, ein zentralisiertes Inventar aufzubauen, das mit IT-Asset-Management, Cloud-Management-Plattformen und Lieferantenrisikomanagement-Workflows integriert ist. Banken sollten die Erkennung von Datenflüssen durch Netzwerkverkehrsanalyse, API-Monitoring und Integration mit Cloud-Anbieter-Metadaten automatisieren. Die Datenflusskartierung wird handlungsleitend, wenn sie mit Klassifizierung kombiniert wird. Nicht alle Daten erfordern dieselbe Ebene an Speicherkontrolle. Kundentransaktionsverläufe, Kreditanträge und Ausweisdokumente tragen ein höheres Risiko als Marketingpräferenzen oder anonymisierte Analysedaten. Banken sollten Daten nach Sensibilität und regulatorischen Anforderungen klassifizieren und Speicherregeln proportional anwenden. Hochsensible Daten können eine strikte Lokalisierung innerhalb des EWR mit technischen Kontrollen erfordern, die grenzüberschreitende Replikation verhindern. Mittelsensible Daten können unter Standardvertragsklauseln mit Verschlüsselung und Zugriffsprotokollierung übermittelbar sein.

 

Anforderung Zwei: Verschlüsselung und Schlüsselmanagement unter EWR-Kontrolle

 

Verschlüsselung wird häufig als Kompensationskontrolle für grenzüberschreitende Übermittlungen genannt, doch österreichische Aufsichtsbehörden fordern mehr als grundlegende Verschlüsselung im Ruhezustand oder während der Übertragung. Banken müssen nachweisen, dass Verschlüsselungsschlüssel ausschließlich unter ihrer Kontrolle verbleiben und dass Entschlüsselung in Jurisdiktionen ohne angemessenen Rechtsschutz niemals stattfindet.

 

Diese Anforderung schafft operative Herausforderungen bei der Nutzung von Cloud-Diensten. Viele Cloud-Anbieter bieten Verschlüsselung an, behalten jedoch die Kontrolle über Schlüssel über ihre Schlüsselverwaltungsdienste, die möglicherweise außerhalb des EWR betrieben werden oder rechtlichen Zugriffsmechanismen in Drittländern unterliegen. Banken müssen kundenverwaltete Verschlüsselung mit Schlüsseln implementieren, die in EWR-basierten Hardware-Sicherheitsmodulen vorgehalten werden, oder clientseitige Verschlüsselung einsetzen, die Cloud-Anbietern den Zugang zu Klartextdaten verwehrt.

 

Schlüsselmanagement erstreckt sich auch auf Backup- und Disaster-Recovery-Umgebungen. Banken, die Produktionsdaten verschlüsseln, aber unverschlüsselte Backups in Drittländern speichern, begehen Verstöße gegen Datenspeicheranforderungen. Verschlüsselungs- und Schlüsselmanagement-Richtlinien müssen den gesamten Datenlebenszyklus abdecken, einschließlich Erstellung, Verarbeitung, Speicherung, Backup, Archivierung und Löschung.

 

Banken, die hybride Cloud- oder Multi-Cloud-Architekturen verwenden, müssen Verschlüsselung und Schlüsselmanagement über heterogene Umgebungen hinweg standardisieren. Dies erfordert die Auswahl von Schlüsselverwaltungsplattformen, die sich mit lokalen Rechenzentren, öffentlichen Cloud-Anbietern und SaaS-Anwendungen integrieren lassen, während eine zentrale Richtliniendurchsetzung und Prüfprotokollierung gewährleistet werden. Banken sollten klare Verschlüsselungsstandards festlegen, die akzeptable Algorithmen, Schlüssellängen, Schlüsselrotationsfrequenzen und Zugriffssteuerungsrichtlinien spezifizieren, und diese durch technische Kontrollen durchsetzen, anstatt ausschließlich auf manuelle Überprüfung zu vertrauen.

 

Anforderung Drei: Lokalisierung bestimmter Datenkategorien innerhalb des EWR

 

Bestimmte Kategorien von Finanzdaten erfordern eine Lokalisierung innerhalb des EWR, unabhängig von Verschlüsselung oder vertraglichen Schutzmaßnahmen. Das österreichische Bankgeheimnis und Aufsichtsrichtlinien stellen häufig strengere Lokalisierungsanforderungen als die DSGVO-Grundbestimmungen. Banken müssen identifizieren, welche Datenkategorien diesen erhöhten Anforderungen unterliegen, und technische Kontrollen implementieren, die geographische Grenzen durchsetzen.

 

Kundendokumente zur Identitätsfeststellung, Transaktionsverläufe, Kreditbeurteilungen und Details zu Kreditanträgen erfordern typischerweise eine EWR-Lokalisierung. Banken müssen Cloud-Speicher, Datenbanken und Backup-Systeme so konfigurieren, dass diese Datensätze auf EWR-Regionen beschränkt bleiben. Lokalisierungsanforderungen gelten auch für die Datenverarbeitung, nicht nur für die Speicherung. Technische Kontrollen müssen unbefugten geographischen Zugriff verhindern, einschließlich der Sperrung von Remote-Desktop-Verbindungen aus Nicht-EWR-Standorten, der Einschränkung des API-Zugriffs basierend auf der Ursprungs-IP-Adresse und der Implementierung von Geofencing-Kontrollen.

 

Cloud-Anbieter bieten Regionsauswahl und Datenspeicherkontrollfunktionen an, doch diese Funktionen variieren in Granularität und Durchsetzungsstrenge. Banken müssen validieren, dass Regionseinstellungen für alle Datenkopien gelten, einschließlich Replikate, Snapshots und Backups. Netzwerksegmentierung verstärkt die Lokalisierung, indem EWR-basierte Ressourcen von der globalen Infrastruktur isoliert werden. Banken sollten dedizierte virtuelle private Clouds oder Netzwerkzonen für regulierte Daten einrichten, mit Firewall-Regeln, die verhindern, dass Datenverkehr geographische Grenzen überschreitet.

 

Banken, die SaaS-Anwendungen nutzen, müssen vertragliche Verpflichtungen zur Datenlokalisierung aushandeln und die Compliance durch technische Audits validieren. SaaS-Anbieter betreiben häufig Multi-Tenant-Architekturen mit globaler Datenverteilung, was die Durchsetzung der Lokalisierung erschwert. Banken sollten von Anbietern verlangen, Single-Tenant- oder regionsspezifische Deployments für regulierte Daten anzubieten.

 

Anforderung Vier: Auftragsverarbeitungsverträge mit durchsetzbaren Lokalisierungsklauseln

 

Die DSGVO verlangt, dass Banken schriftliche Verträge mit Auftragsverarbeitern abschließen, die Datenschutzverpflichtungen festlegen, einschließlich Beschränkungen für grenzüberschreitende Übermittlungen und Datenspeicheranforderungen. Österreichische Banken müssen sicherstellen, dass Auftragsverarbeitungsverträge explizit den Datenspeicherort, Unterauftragsverarbeitungsbeziehungen und technische Kontrollen zur Durchsetzung der Lokalisierung ansprechen.

 

Standardvertragsklauseln bieten einen rechtlichen Rahmen für Übermittlungen, müssen jedoch durch technische Anhänge ergänzt werden, die akzeptable Speicherorte, Verarbeitungsregionen und Zugriffsbeschränkungen definieren. Banken sollten von Auftragsverarbeitern verlangen, zuzusichern, dass Daten in bestimmten EWR-Ländern verbleiben, dass Unterauftragsverarbeiter denselben Beschränkungen unterliegen und dass jeder grenzüberschreitende Zugriff protokolliert wird und einer vorherigen Genehmigung bedarf.

 

Vertragliche Verpflichtungen allein sind ohne technische Verifikation unzureichend. Banken müssen die Infrastruktur von Auftragsverarbeitern prüfen, um zu validieren, dass Daten an den erklärten Speicherorten liegen und dass Zugriffskontrollen unbefugten geographischen Zugriff verhindern. Auftragsverarbeiter beauftragen häufig Unterauftragsverarbeiter für spezialisierte Dienste wie Backup, Analyse oder Kundensupport. Jede Unterauftragsverarbeitungsbeziehung birgt potenzielle Lokalisierungsrisiken. Banken müssen verlangen, dass Auftragsverarbeiter vor der Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern eine vorherige schriftliche Zustimmung einholen und dass sich jeder Unterauftragsverarbeiter denselben Lokalisierungsanforderungen wie der primäre Auftragsverarbeiter verpflichtet. Banken sollten ein zentrales Unterauftragsverarbeiter-Register führen, das Beziehungen, Datenflüsse und Lokalisierungsverpflichtungen dokumentiert und eine rasche Risikobewertung ermöglicht, wenn Auftragsverarbeiter die Banken über Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern informieren.

 

Anforderung Fünf: Unveränderliche Prüfpfade als Nachweis kontinuierlicher Compliance

 

Österreichische Banken müssen die Einhaltung von Datenspeicheranforderungen durch umfassende, manipulationssichere Prüfpfade nachweisen. Aufsichtsbehörden erwarten, dass Banken belegen können, dass Daten in autorisierten Jurisdiktionen verblieben sind, dass grenzüberschreitende Übermittlungen den korrekten rechtlichen Mechanismen gefolgt sind und dass technische Kontrollen wie geplant funktioniert haben.

 

Prüfpfade müssen Datenzugriffsereignisse erfassen, darunter Benutzeridentitäten, Zeitstempel, Zugriffsmethoden, Quell-IP-Adressen, geographische Standorte und abgerufene Datenkategorien. Sie müssen zudem administrative Aktionen wie Konfigurationsänderungen, Schlüsselverwaltungsoperationen und Änderungen an Zugriffsrichtlinien protokollieren. Diese Protokolle müssen unveränderlich, getrennt von Produktionssystemen gespeichert und für Zeiträume aufbewahrt werden, die durch regulatorische Anforderungen definiert sind.

 

Banken sollten die Prüfpfad-Generierung mit SIEM-Plattformen integrieren, um Echtzeitanalyse, Anomalieerkennung und automatisierte Alarmierung bei Verstößen gegen Datenspeicheranforderungen zu ermöglichen. Prüfungsbereitschaft erfordert mehr als bloße Protokollaufbewahrung. Banken müssen rohe Protokolldaten in Compliance-Berichte übersetzen, die spezifischen DSGVO-Anforderungen und Aufsichtserwartungen entsprechen. Diese Berichte sollten nachweisen, dass Datenflüsse den dokumentierten Inventaren entsprechen, dass Übermittlungsmechanismen ordnungsgemäß angewendet werden und dass technische Kontrollen unbefugten grenzüberschreitenden Zugriff verhindern.

 

Kontinuierliches Monitoring erkennt Verstöße gegen Datenspeicheranforderungen bei ihrem Auftreten, anstatt sie erst bei Audits zu entdecken. Banken sollten Überwachungsregeln einrichten, die Ereignisse kennzeichnen, wie den Datenzugriff von Nicht-EWR-IP-Adressen, Konfigurationsänderungen, die geographische Beschränkungen aufheben, oder Backup-Operationen, die Daten in nicht autorisierte Regionen replizieren. Banken sollten Compliance-Dashboards einrichten, die in Echtzeit Einblick in den Lokalisierungsstatus des gesamten Datenbestands geben und eine einheitliche Ansicht der geographischen Datenverteilung, Übermittlungsaktivitäten und Kontrolleffektivität bieten.

 

Datenspeicher-Compliance durch durchgängige Durchsetzung operationalisieren

 

Die Erfüllung von Datenspeicheranforderungen erfordert mehr als Richtliniendokumentation und periodische Audits. Österreichische Banken benötigen kontinuierliche Durchsetzungsmechanismen, die Verstöße gegen Datenspeicheranforderungen verhindern, Anomalien in Echtzeit erkennen und prüfungsreife Nachweise der Compliance liefern. Dies erfordert die Integration von Lokalisierungskontrollen in jede Schicht der Datenschutzarchitektur, von Netzwerksegmentierung und Zugriffsmanagement bis hin zu Verschlüsselung und Protokollierung.

 

Banken sollten einen Zero-Trust-Ansatz für die Datenlokalisierung verfolgen, der geographischen Standort und Autorisierung für jeden Datenzugriff und jede Übermittlungsanforderung verifiziert. Dieser Ansatz behandelt den Datenspeicherort als kontinuierliche Kontrolle statt als einmalige Konfiguration und passt sich an Infrastrukturänderungen, organisatorische Veränderungen und sich entwickelnde regulatorische Interpretationen an. Durchgängige Durchsetzung bedeutet auch die Koordination von Lokalisierungskontrollen über organisatorische Silos hinweg. IT-Infrastrukturteams, Anwendungsentwickler, Compliance-Verantwortliche und Geschäftsbereichsleiter müssen von einem gemeinsamen Verständnis der Lokalisierungsanforderungen ausgehen. Banken sollten bereichsübergreifende Governance-Komitees für Datenlokalisierung einrichten, die regulatorische Anforderungen in technische Standards übersetzen, risikobehaftete Datenflüsse prüfen und Ausnahmen mit dokumentierten Begründungen und kompensierenden Kontrollen genehmigen.

 

Wie österreichische Banken eine verteidigungsfähige Datenspeicher-Compliance erreichen

 

Österreichische Banken sehen sich komplexen, sich weiterentwickelnden Datenspeicheranforderungen gegenüber, die architektonische Strenge, kontinuierliches Monitoring und prüfungsreife Compliance-Nachweise verlangen. Diese fünf Anforderungen übersetzen DSGVO- und sektorspezifische Verpflichtungen in operative Realitäten, die Cloud-Architektur, Lieferantenmanagement, Verschlüsselungsstrategie und Protokollierungsinfrastruktur betreffen. Banken, die Datenspeicherung als statische Compliance-Übung statt als laufende operative Disziplin behandeln, setzen sich regulatorischen Risiken und dem Verlust von Kundenvertrauen aus.

 

DRACOON unterstützt österreichische Banken dabei, Datenspeicheranforderungen durch integrierte Kontrollen zu operationalisieren, die sensible Finanzdaten in Bewegung sichern, Zero-Trust-Zugriffsrichtlinien durchsetzen, inhaltsbewusste Schutzmaßnahmen anwenden und unveränderliche Prüfpfade erzeugen. DRACOON bietet zentralisierte Governance über sicheren Dateiaustausch, Zusammenarbeit und Datenübertragung und stellt sicher, dass Kundendaten innerhalb autorisierter geographischer Grenzen verbleiben, während gleichzeitig unternehmerische Agilität und Nutzerfreundlichkeit erhalten bleiben.

 

DRACOON lässt sich mit bestehenden SIEM-, SOAR- und ITSM-Plattformen integrieren, sodass Banken Lokalisierungsmonitoring, Anomalieerkennung und Incident-Response-Workflows automatisieren können. Die Compliance-Mapping-Funktionen der Plattform übersetzen technische Protokolle in prüfungsreife Berichte, die die Einhaltung der DSGVO, österreichischer Aufsichtsrichtlinien und vertraglicher Verpflichtungen gegenüber Kunden und Partnern nachweisen. Banken erhalten kontinuierliche Transparenz über Datenflüsse, Übermittlungsmechanismen und Kontrolleffektivität in hybriden und Multi-Cloud-Umgebungen.

 

Sensible Finanzdaten mit geographischen Kontrollen und kontinuierlichen Prüfpfaden sichern

 

Österreichische Banken benötigen eine einheitliche Plattform, die Datenspeicheranforderungen durchsetzt und gleichzeitig sensible finanzielle Kommunikation und Transaktionen absichert. DRACOON bietet durchgängige Kontrolle über sensible Daten in Bewegung, kombiniert Zero-Trust-Zugriffsrichtlinien, inhaltsbewussten Bedrohungsschutz, automatisierte Verschlüsselung und umfassende Prüfprotokollierung. Banken können geographische Grenzen für Kundendaten durchsetzen, Lokalisierungs-Compliance für jede Übertragung validieren und unveränderliche Nachweise für Aufsichtsprüfungen erzeugen.

 

DRACOON integriert sich in Ihre bestehende Sicherheitsinfrastruktur, einschließlich SIEM, SOAR, Identity-Provider und Cloud-Management-Plattformen, und ermöglicht zentrale Governance ohne Unterbrechung etablierter Workflows. Der einheitliche Prüfpfad der Plattform erfasst jedes Datenzugriffs-, Übertragungs- und Änderungsereignis und bietet Echtzeit-Transparenz sowie Compliance-Berichte, die direkt auf DSGVO-Anforderungen und FMA-Erwartungen ausgerichtet sind. Banken erhalten verteidigungsfähige Nachweise der Lokalisierungs-Compliance und behalten gleichzeitig die Agilität, digitale Transformation und kundenorientierte Innovation voranzutreiben.

 

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Häufig gestellte Fragen

 

Frage: Was passiert, wenn eine österreichische Bank Kundendaten unbeabsichtigt ohne geeignete Mechanismen in einen Nicht-EWR-Standort übermittelt?

 

Antwort: Die Bank sieht sich potenziellen Aufsichtssanktionen der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde gegenüber, einschließlich Bußgeldern, Anordnungen zur Abhilfe und Reputationsschäden. Über Sanktionen hinaus muss die Bank betroffene Kunden benachrichtigen, rückwirkend eine Übermittlungsfolgenabschätzung durchführen und technische Kontrollen implementieren, um Wiederholungen zu verhindern. Aufsichtsbehörden erwarten detaillierte Vorfallsberichte, die Ursachenanalyse und Korrekturmaßnahmen darlegen.

 

Frage: Können österreichische Banken US-amerikanische Cloud-Anbieter für die Kundendatenspeicherung nutzen?

 

Antwort: Ja, jedoch nur mit geeigneten rechtlichen Mechanismen wie Standardvertragsklauseln und ergänzenden Maßnahmen, einschließlich Verschlüsselung mit EWR-basiertem Schlüsselmanagement. Banken müssen Übermittlungsfolgenabschätzungen durchführen, die US-amerikanische Überwachungsgesetze bewerten, und technische Kontrollen implementieren, die unverschlüsselten Zugriff durch den Anbieter verhindern. Viele Banken entscheiden sich für EWR-basierte Cloud-Regionen oder -Anbieter, um die Compliance zu vereinfachen.

 

Frage: Wie häufig müssen österreichische Banken ihre Datenflusskartierung und Übermittlungsfolgenabschätzungen aktualisieren?

 

Antwort: Banken sollten die Datenflusskartierung kontinuierlich aktualisieren, wenn sich die Infrastruktur ändert, und Übermittlungsfolgenabschätzungen mindestens jährlich oder bei wesentlichen Änderungen in den Gesetzen der Zielländer, Auftragsverarbeitungsbeziehungen oder technischen Kontrollen überprüfen. Aufsichtsbehörden erwarten, dass Datenflussinventare aktuell und korrekt bleiben und die tatsächlichen operativen Konfigurationen statt veralteter Dokumentation widerspiegeln.

 

Frage: Unterliegen Backups und Disaster-Recovery-Umgebungen denselben Lokalisierungsanforderungen wie Produktionsdaten?

 

Antwort: Ja, Backups und Disaster-Recovery-Daten enthalten dieselben personenbezogenen Informationen wie Produktionssysteme und unterliegen identischen Lokalisierungsanforderungen. Banken müssen sicherstellen, dass Backup-Speicherorte, Replikationsziele und Disaster-Recovery

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