Zum Hauptinhalt springen
Kostenlos testen Demo anfordern
Kostenlos testen Demo anfordern

Die NIS-2 Richtlinie bildet einen entscheidenden Rahmen für mehr Cybersicherheit innerhalb der Europäischen Union

Die digitale Zusammenarbeit und der Datenaustausch sind für Unternehmen aller Größen unverzichtbar geworden. Doch mit der zunehmenden Vernetzung steigen auch die Sicherheitsrisiken. Besonders der unkontrollierte Austausch von Dateien und die unzureichende Kontrolle über die Rechtevergabe bergen erhebliche Gefahren. Diese reichen von Datenlecks bis hin zu schwerwiegenden Cyberangriffen, die sowohl die Integrität als auch die Verfügbarkeit der Unternehmensdaten bedrohen können. So wird der jährlich verursachte Schaden durch Cyberkriminalität inzwischen auf 206 Milliarden Euro geschätzt.

Vor diesem Hintergrund steht es außer Frage, dass strikte Sicherheitsvorschriften für (besonders) wichtige und kritische Netzwerke und Systeme festgelegt werden müssen. Mit der Einführung der NIS-2-Richtlinie wird nun ein fundamentaler Rahmen zur Stärkung der Cybersicherheit geschaffen. Die EU liefert eine entscheidende Antwort auf die wachsenden Cyberbedrohungen und erfüllt die Notwendigkeit, einen ganzheitlichen Sicherheitsstandard für sensible und kritische IT-Sicherheitsinfrastrukturen innerhalb der EU dauerhaft zu etablieren. Betroffene Unternehmen sind deshalb nicht nur dazu angehalten, technisch und organisatorisch adäquate Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen, sondern auch effektive Mechanismen zur Behandlung von Sicherheitsvorfällen einzurichten. Die Wichtigkeit der kontinuierlichen Überwachung und Anpassung der Sicherheitsstrategien kann in diesem Kontext nicht genug betont werden.

Die neue Meldepflicht – was ändert sich für Unternehmen?

Die Meldepflicht von erheblichen Sicherheitsvorfällen gemäß Artikel 23 ist eine essenzielle Maßnahme zur Verstärkung der Cybersicherheit und zielt positiv auf die Transparenz und Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedsstaaten ein. Diese Maßnahme ist besonders wirksam, da sie die rasche Erkennung von Bedrohungen ermöglicht und somit eine effiziente Koordination der Sicherheitsanstrengungen innerhalb der EU gewährleistet. Der kollektive Ansatz des NIS-2-Gesetzesaktes erleichtert einen breiten Austausch von Wissen und Ressourcen. Dadurch wird sichergestellt, dass sowohl kleine und große Unternehmen als auch die Mitgliedstaaten selbst von der Expertise und Unterstützung etablierter Akteure profitieren.

Der Fokus liegt dabei nicht nur auf der präventiven Sicherheitsarbeit, sondern auch auf der schnellen Identifikation und Mitteilung von Sicherheitsvorfällen, um eine rasche Reaktion zu ermöglichen. Mit dem neuen Gesetzesentwurf ist es daher verpflichtend, ernsthafte Sicherheitsvorfälle an die zuständigen nationalen Behörden fristgerecht zu melden:

  • Innerhalb von 24 Stunden nach Erkennen eines relevanten Vorfalls müssen erste grundlegende Informationen an die zuständige Behörde gemeldet werden.
  • Innerhalb von 72 Stunden müssen detaillierte Berichte folgen, die nicht nur die Natur und die Auswirkungen des Sicherheitsvorfalls umfassend beschreiben, sondern auch die ergriffenen und geplanten Maßnahmen zur Behebung und zur Verhinderung zukünftiger Vorfälle.
  • Für schwerwiegende Vorfälle sieht die NIS-2-Richtlinie vor, dass zusätzliche Follow-up-Berichte erforderlich sein können. Diese Berichte müssen in enger Abstimmung mit der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde erstattet werden.

Durch die Schaffung eines einheitlichen Rahmens für IT-Sicherheit und Incident Reporting innerhalb der EU soll ein hohes Maß an Sicherheit für alle Mitgliedstaaten gewährleistet werden, um gemeinsam gegen Cyberbedrohungen bestehen zu können. Für betroffene Unternehmen ist es nun entscheidend, ein wirksames Incident-Response-Verfahren einzurichten und schnelle Reaktionsmechanismen zu etablieren, um den Meldefristen von Sicherheitsvorfällen gerecht zu werden.

Bei Nicht-Einhaltung wird es teuer!

Bei Nichtbeachtung der Maßnahmen zum Risikomanagement (Artikel 21) oder der Anforderungen zur Meldung von Sicherheitsvorfällen (Artikel 23) können Unternehmen mit erheblichen Geldbußen konfrontiert werden. Bei Nicht-Einhaltung der Meldepflicht drohen ernsthafte Konsequenzen. Unternehmen, die es versäumen, Sicherheitsvorfälle fristgerecht zu melden, können mit erheblichen Bußgeldern belegt werden. Die Höhe dieser Bußgelder kann gemäß der NIS-2-Richtlinie bis zu 10 Millionen Euro oder bis zu 2% des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens betragen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Dies unterstreicht die Bedeutung, die die EU der Erfüllung der Meldepflicht und der allgemeinen Stärkung der Cyberresilienz beimisst. Incident Reporting und die Einhaltung der Cybersicherheitsnormen sind nicht nur gesetzliche Anforderungen, sondern auch entscheidende Schritte zum Schutz der Unternehmenswerte und zur Vermeidung finanzieller und reputativer Schäden.

Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der Meldepflicht

Als zentraler Speicherort mit Datenaustausch ohne Umwege und mit Zero-Trust-Prinzipien ist es innerhalb DRACOON möglich, sensible Dateien in verschlüsselten Datenräumen sowohl intern mit Kolleginnen und Kollegen als auch extern mit Partnern und Kunden auszutauschen. Durch die Integration eines rollenbasierten Berechtigungskonzepts wird die Verwaltung von Abteilungsdaten direkt in die entsprechenden Abteilungen verlagert, wodurch diese sich selbst verwalten können. Dabei können einzelne Benutzer individuell für bestimmte Datenräume berechtigt werden. Die erteilten Zugriffsrechte variieren und können mit erweiterten Einstellungen angepasst werden:

  • Link-Empfänger: Nutzen von Down- und Uploadlinks
  • Lesen: Dateien & Ordner lesen und Freigaben verwalten
  • Bearbeiten: Dateien & Ordner erstellen/lesen/bearbeiten/löschen sowie Freigaben & Dateianfragen verwalten und gelöschte Elemente einsehen/wiederherstellen/entfernen
  • Raumadmin: Neuen Datenraum erstellen, neue Benutzer anlegen/berechtigen/löschen sowie alle Bearbeitungsrechte

Alle Ereignisse, die in einer DRACOON-Umgebung stattfinden, werden im sog. Audit-Log in Echtzeit protokolliert. Dadurch ist es möglich sämtliche Vorgänge jederzeit nachzuvollziehen und mithilfe von aussagekräftigen und individuell anpassbaren Reportings auswerten zu können. Mit dieser präzisen Kontrolle behalten Sie stets den Überblick über die Zugriffsrechte und können im Falle eines Sicherheitsvorfalls potenzielle Risiken rasch erkennen und angemessene Maßnahmen ergreifen.

Zusätzlich unterstützen wir Sie mit unserem BSI C5 testierten Incident Management bei der schnellen Identifizierung, Untersuchung und Behebung des Sicherheitsvorfalls und bieten Ihnen Schritte zur Bekanntgabe gegenüber den Benutzerinnen und Benutzern sowie der zuständigen Meldebhörde. Diese umfangreichen Berichtsfunktionen erleichtern die Überwachung, Dokumentation und frühzeitige Erkennung von Sicherheitsvorfällen und Sie können proaktiv und schnell angemessene Maßnahmen ergreifen und die neuen Meldepflichten effektiv einhalten.

Unsere Services im Bereich NIS-2

Die NIS-2 Richtlinie stellt neue Herausforderungen an Unternehmen hinsichtlich ihrer IT-Sicherheit und insbesondere der Meldepflicht bei Sicherheitsvorfällen. DRACOON bietet mit seinen Sicherheitsfeatures eine effektive Lösung, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. Wir bieten Ihnen aber nicht nur Unterstützung bei der Einhaltung der Meldepflichten, sondern helfen Ihnen auch bei weiteren NIS-2 Anforderungen weiter. Bringen Sie Ihr Unternehmen jetzt auf Kurs zur Compliance und erfahren Sie in unserem kostenlosen Whitepaper, wie Sie mit DRACOON entspannt auf die Erfüllung von NIS-2 Anforderungen blicken können.

 

DRACOON_Whitepaper_NIS-2_doenload

 

Kostenloses Whitepaper

So bringen Sie Ihr Unternehmen auf Kurs zur NIS-2-Compliance


Erfahren Sie in diesem Whitepaper, was es mit der NIS-2 Richtlinie auf sich hat, wer betroffen ist und auf was Sie jetzt unbedingt achten sollten. Kurz und auf den Punkt gebracht zeigen wir Ihnen, wie DRACOON hilft, Sie NIS-2 ready zu machen.

Whitepaper herunterladen
9 Fakten, die Sie jetzt über NIS-2 wissen müssen

9 Fakten, die Sie jetzt über NIS-2 wissen müssen

Neue EU-Direktive: Was ist NIS-2? Die NIS-2-Richtlinie ist eine aktualisierte Version der NIS-1-Richtlinie und wurde eingeführt, um die Netz- und...

Read More
Schluss mit den Faxen

4 Min. Lesezeit

Schluss mit den Faxen

Das Fax im digitalen Zeitalter Trotz seiner als überholt geltenden Technologie nutzen in Deutschland immer noch ca. 82% der Unternehmen Faxgeräte...

Read More
Datenschützer warnen: US CLOUD Act bedroht europäische IT-Sicherheit

Datenschützer warnen: US CLOUD Act bedroht europäische IT-Sicherheit

Gemäß dem sogenannten Patriot Act mussten Unternehmen in den USA bereits seit 2011 Daten, die sie gespeichert haben und die zum Gegenstand von...

Read More