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4 Min. Lesezeit

7 Fakten über DORA, die Sie jetzt wissen müssen

7 Fakten über DORA, die Sie jetzt wissen müssen

 

Was beinhaltet DORA?

Der Digital Operational Resilience Act ist eine regulatorische Initiative der Europäischen Union, die darauf abzielt, die digitale und operationale Resilienz des EU-Finanzsektors zu stärken.

Ab wann müssen die Anforderungen aus DORA umgesetzt werden?

Die Verordnung wurde am 27. Dezember 2022 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht und ist am 17. Januar 2023 in Kraft getreten. Ab dem 17. Januar 2025 wird sie in den Mitgliedsstaaten angewendet.

Wer ist betroffen?

DORA betrifft eine breite Palette von Akteuren im Finanzwesen. Dazu gehören u.a. Banken, Versicherungen, Investmentfirmen und kritische Dienstleister im Finanzsektor.

Welche Kernanforderungen sind enthalten?

Die EU-DORA-Verordnung setzt neue Standards für die digitale Betriebsresilienz im Finanzsektor. Zu den Kernanforderungen gehören u.a. IKT-Risikomanagement, Meldepflichten sowie IT-Sicherheit-Audits, und Vereinbarungen über den Austausch von Informationen.



IT-Sicherheit im Finanzwesen

Im Finanzsektor gewinnt der Schutz sensibler Daten, sei es bei Geldüberweisungen, dem Austausch von Kontodaten oder anderen finanziellen Transaktionen, zunehmend an Bedeutung. Der Schutz dieser Daten ist entscheidend, um das Vertrauen der Kunden zu wahren und finanzielle Integrität sicherzustellen. Bei Verlust oder Diebstahl dieser Informationen können erhebliche finanzielle Schäden für die Betroffenen entstehen und das Ansehen des betroffenen Finanzinstituts beeinträchtigen. Zudem können nicht autorisierte Zugriffe auf sensiblen Daten zu Identitätsdiebstahl, Betrug und anderen kriminellen Aktivitäten führen, die sowohl für die Kunden als auch für das Finanzinstitut Risiken darstellen. Daher sind robuste Sicherheitsmaßnahmen und strenge regulatorische Anforderungen von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit des Finanzsystems zu gewährleisten. Mit dem Digital Operational Resilience Act - kurz: DORA - reagiert die EU auf diese essenziellen Anforderungen und führt eine finanzsektorweite Regulierung für die Themen Cybersicherheit, IKT-Risiken und digitale operationale Resistenz ein.

1. Warum DORA?

DORA ist als finanzsektorübergreifende europäische Verordnung konzipiert, die bestehende Regelungen und Richtlinien bündelt und harmonisiert. Ihr Ziel ist es, ein hohes, einheitliches Niveau der Cybersicherheit und der Resilienz gegenüber IT-Risiken im gesamten EU-Finanzsektor zu gewährleisten. Dabei definiert DORA klare Vorgaben für die Sicherheit von kritischen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), die Anforderungen für das Risikomanagement, die Meldung von Cybervorfällen sowie die Prüfung von IKT-Drittdienstleistern. Durch diese umfassenden Maßnahmen soll nicht nur die Sicherheit finanzspezifischer Daten verbessert, sondern auch das Vertrauen der Verbraucher in die digitale Infrastruktur des Finanzsektors gestärkt werden.

2. Für welche Unternehmen gilt DORA?

Das Gesetz über digitale operative Resilienz (DORA) richtet sich an eine breite Palette von Akteuren im Finanzsektor innerhalb der Europäischen Union. Dazu gehören Banken, Versicherungen, Investmentfirmen und kritische Dienstleister im Finanzsektor. Darüber hinaus fallen auch Krypto-Asset-Unternehmen und kritische IKT-Drittdienstleister unter die DORA-Regelungen.

DORA zielt darauf ab, die Cybersicherheit und die operationelle Belastbarkeit dieser Unternehmen zu stärken und unterstreicht die Wichtigkeit, ein robustes Cybersicherheitsumfeld in allen Bereichen des Finanzwesens zu schaffen.

3. DORA-Umsetzung in Deutschland

Grundsätzlich muss der Rechtsakt DORA als Verordnung nicht mehr in nationales Recht umgesetzt werden. Mit dem Finanzmarktdigitalisierungsgesetzes (FinmadiG) werden bereits einige Teile der DORA-Richtlinie umgesetzt und bereits viele der adressierten Themen abdeckt. Dies erleichtert die Implementierung der DORA-Compliance-Maßnahmen für deutsche Unternehmen im Finanzsektor.

Dennoch bedeutet die Einführung von DORA auch für diese Unternehmen eine erhebliche Erweiterung der bestehenden Regelungen und Standards im Bereich der Cybersicherheit und des Datenschutzes. Unternehmen müssen nun etwaige Lücken in ihren Cybersicherheitsstrategien schließen und sicherstellen, dass ihre IKT-Systeme und Prozesse den neuen Anforderungen entsprechen. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den DORA-Compliance-Anforderungen und die Erstellung einer umfassenden DORA-Compliance-Checkliste kann Unternehmen helfen, den Übergang reibungslos zu gestalten und potenzielle Risiken effektiv zu managen.

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4. IKT-bezogene Vorfallsmeldungen unter DORA

Die Bedeutung des Schutzes von IKT-Diensten kann nicht hoch genug eingeschätzt werden, insbesondere im Hinblick auf die neue Meldepflicht bei Cybervorfällen. Ein IKT-bezogener Vorfall wird als ein Ereignis beschrieben, das die Verfügbarkeit, Authentizität, Integrität oder Vertraulichkeit der Netz- und Informationssysteme beeinträchtigt. Dies umfasst Vorfälle, die beträchtliche Auswirkungen auf die Dienstleistungen und die operative Funktion von Organisationen haben können.

Unternehmen sind nun verpflichtet, bedeutende sicherheitsrelevante Vorfälle unverzüglich an die zuständigen Aufsichtsbehörden zu melden. Dieses Verfahren ermöglicht es Behörden, potenzielle Risiken zu überwachen und Maßnahmen zur Vermeidung von systemweiten Krisen zu ergreifen. Dadurch soll die Sicherheit und Stabilität digitaler Infrastrukturen langfristig aufrechterhalten werden.

Die Nichtbeachtung dieser Meldepflicht kann zu erheblichen Bußgeldern führen und das Vertrauen der Kunden und Partner in die betroffenen Unternehmen untergraben.

5. Mehr Rechte für europäische Aufsichtsbehörden

Die DORA-Verordnung verleiht den europäischen Aufsichtsbehörden erweiterte Rechte, um eine effektive Überwachung und Durchsetzung der Cybersicherheitsstandards im Finanzsektor sicherzustellen. Dies behinhaltet die Durchführung von regelmäßigen Überprüfungen & Audits, die Anforderung von Compliance-Berichten und, falls notwendig, das Verhängen von Sanktionen gegen Unternehmen, die die DORA-Anforderungen nicht erfüllen.

DORA markiert damit einen Wendepunkt in der IT-Aufsicht des Finanzsektors und zielt darauf ab, ein hohes Niveau der IT-Sicherheit im gesamten EU-Finanzsektor zu fördern und gleichzeitig eine einheitliche Anwendung der Vorschriften zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden ist ein wesentlicher Bestandteil der DORA-Compliance und trägt dazu bei, das Vertrauen in die digitale Resilienz des Finanzsektors zu stärken.

6. Auswirkungen der DORA-Verordnung auf Unternehmen im Finanzwesen

Die DORA-Verordnung hat weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen im Finanzsektor und regt dazu an, bestehende Cybersicherheitspraktiken zu überdenken und zu verbessern. Betroffene Unternehmen müssen eine offene und kooperative Haltung gegenüber den Aufsichtsbehörden einnehmen und bereit sein, ihre Compliance-Bemühungen transparent zu machen. Dies beinhaltet u.a. die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der IT-Sicherheitsmaßnahmen sowie die Bereitschaft, sich externen Audits zu unterziehen.

7. Cloud-Speicherlösungen als Schlüssel zur DORA-Compliance

Die Einführung eines zentralen Cloud-Speichers mit einfachen und verschlüsselten Datenaustauschmöglichkeiten kann bei der Erfüllung der DORA-Compliance-Anforderungen eine wichtige Rolle spielen. Solche Lösungen bieten nicht nur einen hohen Grad an Sicherheit bei der Speicherung und beim Austausch sensibler Daten, sondern ermöglichen auch eine effiziente und schnelle Identifikation von Sicherheitslücken durch individuelle Berichtsoptionen und feingranularem Zugriffsmanagement.

Die Integration moderner Cloud-Technologien ist ein Beispiel für die Art von Innovation, die die DORA-Verordnung im Finanzsektor fördert. Unternehmen, die in der Lage sind, diese Technologien effektiv zu nutzen, können nicht nur die Compliance-Anforderungen erfüllen, sondern auch ihre operative Effizienz steigern und einen Wettbewerbsvorteil erzielen.

Fazit und Ausblick

Die erfolgreiche Umsetzung der DORA-Verordnung setzt voraus, dass Unternehmen im Finanzsektor ein tiefes Verständnis der Anforderungen entwickeln und proaktiv Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Cybersicherheitspraktiken ergreifen. Die Einhaltung der DORA-Compliance ist nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern auch ein entscheidender Schritt zur Stärkung der digitalen Resilienz in einem zunehmend vernetzten und technologieabhängigen Finanzumfeld. Unternehmen, die diese Herausforderung meistern, können das Vertrauen ihrer Kunden und Partner stärken und sich als verantwortungsbewusste Akteure im digitalen Zeitalter positionieren.

Als zentraler & zertifizierter Speicherort mit Zero-Trust-Prinzipien und einfachem Dateiaustausch ohne Umwege bieten wir Ihnen eine sichere und einfach integrierbare Cloud-Lösung, mit der Sie entspannt auf die Erfüllung von DORA-Anforderungen in Ihrer Organisation blicken können. Ihre Daten sind bei uns nachweislich so sicher wie nur möglich und lassen sich im Arbeitsalltag gleichzeitig intuitiv und bequem verwalten.

Benutzerfreundlichkeit ist natürlich eine subjektive Erfahrung. Überzeugen Sie sich gerne selbst und testen Sie DRACOON 14 Tage lang kostenlos oder kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch.

 

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