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4 Min. Lesezeit

DORA Compliance: Das wird für Banken und Finanzakteure jetzt wichtig

DORA Compliance: Das wird für Banken und Finanzakteure jetzt wichtig

Gesetz zur digitalen operativen Resilienz (DORA)

Der Digital Operational Resilience Act (DORA) zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit von Finanzunternehmen gegen Cyber-Bedrohungen zu stärken. Es werden verbindliche Anforderungen an das Risikomanagement und die Cyber-Sicherheit festgelegt und soll somit dafür sorgen, dass Finanzdienstleister widerstandsfähiger gegen digitale Angriffe und Störungen sind.

Was ist das DORA ?

Die EU-Verordnung Digital Operational Resilience Act, kurz DORA, wurde verabschiedet, um die digitale Widerstandsfähigkeit im Finanzsektor zu stärken. 

DORA legt den Fokus auf die Sicherstellung der Betriebsstabilität sowie die Sicherheit digitaler Systeme von Banken und Zahlungsdienstleistern und stellt somit sicher, dass alle relevanten Institutionen im Finanzsektor den notwendigen Schutzmaßnahmen folgen, um sowohl interne als auch externe Bedrohungen abzuwehren.

Die Anforderungen durch DORA sind vielseitig und beziehen sich insbesondere auf die Herausforderungen, denen Banken und Zahlungsdienstleister gegenüberstehen. Die digitale Widerstandsfähigkeit wird für diese Akteure immer wichtiger, da sie in zunehmendem Maße von digitalen Systemen und Prozessen abhängen. DORA stellt sicher, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die Integrität, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit sensibler Finanzdaten zu gewährleisten. Sie verpflichtet Unternehmen dazu, robuste Sicherheitsstandards einzuhalten und ihre Systeme gegen Cyberangriffe zu schützen und damit auch sicherzustellen, dass Finanzinstitute auch in Krisenzeiten betriebsfähig bleiben.

Ab welchem Zeitpunkt findet DORA Anwendung?

DORA trat am 16. Januar 2023 in Kraft und wird offiziell am 17. Januar 2025 in allen EU-Mitgliedstaaten angewendet. Dieser zweijährige Zeitraum zwischen Inkrafttreten und Anwendungsbeginn soll Finanzunternehmen und deren Dienstleistern genügend Zeit geben, die erforderlichen Vorbereitungen zu treffen und ihre Systeme entsprechend den neuen Vorschriften anzupassen. Ab dem 17. Januar 2025 sind Finanzinstitute verpflichtet, die strengeren Vorschriften zur Cyber-Sicherheit einzuhalten. Dies umfasst regelmäßige Tests und Meldepflichten, um Risiken zu minimieren und die Integrität kritischer Systeme zu gewährleisten.

Welche Unternehmen fallen unter DORA?

Der Digital Operational Resilience Act (DORA) richtet sich an Finanzunternehmen in der Europäischen Union, einschließlich Banken, Versicherungen und Investmentgesellschaften. Ziel ist es, die digitale Widerstandsfähigkeit zu stärken, indem Unternehmen verpflichtet werden, Risiken von IKT-Diensten besser zu managen. DORA fördert eine stabile und sichere digitale Infrastruktur in der Finanzbranche.

Wie können Banken und Zahlungsdienstleister ihre Prozesse optimieren, um DORA-Konformität zu erreichen?

Banken und Zahlungsdienstleister stehen vor der Herausforderung, ihre digitalen Betriebsabläufe zu überprüfen und anzupassen. Umfassende Risikoanalysen, Notfallpläne und robuste Cybersicherheitsmaßnahmen sind erforderlich, um die operationelle Resilienz zu verbessern. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist essenziell, um langfristige Stabilität und Sicherheit im Finanzsektor zu gewährleisten.

Welche zentralen Anforderungen und Maßnahmen gelten für Banken und Zahlungsdienstleister?

Die DORA-Verordnung verlangt von Banken und Zahlungsdienstleistern verstärkte Maßnahmen zur digitalen Resilienz. Von zentraler Bedeutung sind dabei die Verbesserung der IT-Sicherheit  durch die Einführung robuster Sicherheitsprotokolle zur Auwehr von Cyberangriffen, die Schaffung robuster Compliance-Strukturen und die Etablierung von Cyberhygiene innerhalb der betroffenen Unternehmen. Zur wirksamen Umsetzung sind regelmäßige Risikoanalysen und Krisenmanagement-Übungen erforderlich und können so dazu beitragen, die Einhaltung der neuen regulatorischen Anforderungen im Finanzsektor zu sichern.

DORA_Compliance-Brief

 

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Welchen Einfluss hat DORA für betroffene Finanzakteure?

DORA wird ein entscheidender Faktor für die Cybersicherheitsstrategien vieler Unternehmen sein. Sie bietet einen umfassenden Rahmen für den Schutz der digitalen Infrastruktur und sorgt dafür, dass sowohl Unternehmen als auch Verbraucher von einem höheren Sicherheitsniveau profitieren. Die Implementierung der DORA-Prinzipien hat das Potenzial, Software-Lieferprozesse grundlegend zu transformieren. Alle Finanzakteure können mit einer signifikanten Steigerung der Bereitstellungshäufigkeit, verkürzten Durchlaufzeiten für Änderungen, schnelleren Fehlerbehebung und einer allgemeinen Verbesserung der Entwicklungseffizienz rechnen. Mit der Umsetzung der DORA-Maßnahmen kann so die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe langfristig gesteigert werden.

Wie beeinflusst DORA die Zusammenarbeit mit IT-Dienstleistern?

Die neue Verordnung hat erhebliche Auswirkungen auf IT-Dienstleister, da sie strengere Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement-Protokolle einführt. Diese Anforderungen zielen darauf ab, die operative Resilienz zu stärken und die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberbedrohungen zu erhöhen. Dies kann erhöhte Compliance-Kosten und notwendige Anpassungen in den Geschäftsprozessen mit sich bringen.

Welchen Einfluss hat DORA auf bestehende Prozesse?

Die Umsetzung der DORA-Anforderungen erfordert signifikante Anpassungen in den bestehenden internen und externen Prozessen von Finanzakteuren. Insbesondere müssen Prozesse beim Austausch und bei der Sicherheit sensibler Finanzdaten verbessert werden. Die Verordnung sieht vor, dass Daten besser geschützt, nachverfolgt und kontrolliert werden müssen, um ein hohes Maß an Widerstandsfähigkeit zu gewährleisten.

Zu den internen Prozessen zählen insbesondere die Datenverwaltung, die Risikoanalyse und die Sicherheitsüberwachung. Externe Prozesse betreffen vor allem die Zusammenarbeit mit Drittanbietern und die Kommunikation mit Kunden. Die Einführung robuster Schutzmaßnahmen und die Einhaltung der DORA-Verordnung erfordern eine umfassende Überarbeitung dieser Prozesse.

Ein Beispiel für die Anpassung bestehender Prozesse ist die Einführung einer zentralen Cloud-Lösung mit erweiterten Sicherheitsfunktionen. Eine solche Lösung ermöglicht es, den Datenaustausch effizienter und sicherer zu gestalten und die Anforderungen der DORA-Verordnung zu erfüllen.

Welche Herausforderung stellt die Zusammenarbeit mit externen Parteien für die DORA-Compliance dar?

Die Zusammenarbeit mit externen Parteien stellt eine erhebliche Herausforderung für die DORA-Compliance dar. Banken und Zahlungsdienstleister müssen sicherstellen, dass ihre Partner den Anforderungen des Digital Operational Resilience Act (DORA) gerecht werden. Die DORA-Verordnung verlangt von Unternehmen, Risiken bei der Einbindung externer Dienstleister zu minimieren, um die digitale Widerstandsfähigkeit zu gewährleisten. Eine sorgfältige Auswahl und kontinuierliche Überwachung dieser Dienstleister ist genauso erforderlich, wie die Definition von klaren Richtlinien und Sicherheitsanforderungen in den Kooperationsverträgen. .

Besonders wichtig ist es, dass Banken und Zahlungsdienstleister klare Verträge und Kontrollmechanismen etablieren, um die Compliance-Vorgaben einzuhalten. Die enge Zusammenarbeit mit den Dienstleistern wird unerlässlich, um den Anforderungen von DORA effektiv zu begegnen.

 

Fazit:

DORA-Compliance als strategischer Wettbewerbsvorteil

Der Digital Operational Resilience Act (DORA) stellt Banken und Zahlungsdienstleister vor neue Herausforderungen und erfordert umfassende Anpassungen in den bestehenden Prozessen. Im Mittelpunkt stehen dabei der Schutz, die Nachverfolgbarkeit und die Kontrolle sensibler Finanzdaten.

Die Zusammenarbeit mit Drittanbietern muss sorgfältig überwacht und durch klare vertragliche Regelungen und regelmäßige Sicherheitsbewertungen abgesichert werden. Zusätzlich sind Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für die Mitarbeiter unerlässlich, um eine Kultur der Sicherheit und des Verantwortungsbewusstseins zu fördern und sicherzustellen, dass alle Beteiligten die Best Practices zur digitalen Widerstandsfähigkeit verstehen und anwenden können.

Zusammengefasst bieten die Maßnahmen zur Erfüllung der DORA-Anforderungen nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern stellen auch eine Chance dar, um die eigene digitale Widerstandsfähigkeit zu erhöhen, die Sicherheit sensibler Finanzdaten zu gewährleisten und sich für eine zunehmend digitale Welt optimal und zukunftssicher vorzubereiten.

Über DRACOON

Als zentraler Speicherort mit Zero-Trust-Prinzipien und einfachem Dateiaustausch ohne Umwege unterstützen wir Sie bei der Einhaltung vieler DORA-Anforderungen. Schützen Sie Ihre IT-Systeme mit unserer clientseitigen Verschlüsselung für jeden Datenraum und tauschen Sie sensible Inhalte bequem, einfach und sicher via Freigabelinks mit Ihren Kolleginnen und Kollegen sowie mit externen Partnern aus. Unsere BSI C5 Typ 2 Testierung sowie Zertifizierungen nach ISO Normen 27001, 27017 und 27018 signalisieren ein hohes Maß an Sicherheit.

Mit dem feingranularen und rollenbasierten Benutzer- und Rechtemanagement erhalten nur diejenigen Zugriff auf sensible Daten, die es auch wirklich benötigen. Mit einer umfassenden Protokollierung aller Vorgänge und Datenbewegungen im Audit-Log behalten Sie dabei stets die volle Übersicht. Auch können Sie mithilfe von individuell anpassbaren Berichtsoptionen, das Audit-Log schnell & einfach auswerten. So können Sie potentielle Sicherheitslücken sofort identifizieren und etwaigen Meldepflichten schnell nachkommen.

Mit DRACOON schaffen Sie eine geschützte Arbeitsumgebung für Ihre gesamte Organisation und können Ihr Unternehmen entspannt auf Kurs zur DORA-Compliance navigieren.

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