NIS-2 Leitfaden: So schützen Sie Ihre digitale Kommunikation
Digitale Kommunikation unter NIS-2: Warum Cybersicherheit jetzt entscheidend ist Digitale Kommunikation ist das Rückgrat moderner Unternehmen. Sie...
Überblick
Die Kernkompetenz von DRACOON: Einhaltung und Erfüllung von Compliance-Richtlinien durch Anwendung von State-of-the-Art-Sicherheitsfeatures
Höchste Zertifizierungen und Testierungen für Ihren Compliance-Vorteil.
Use Cases
Die Kernkompetenz von DRACOON: Einhaltung und Erfüllung von Compliance-Richtlinien durch Anwendung von State-of-the-Art-Sicherheitsfeatures
Höchste Zertifizierungen und Testierungen für Ihren Compliance-Vorteil.
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Die Kernkompetenz von DRACOON: Einhaltung und Erfüllung von Compliance-Richtlinien durch Anwendung von State-of-the-Art-Sicherheitsfeatures
Höchste Zertifizierungen und Testierungen für Ihren Compliance-Vorteil.
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5 Min. Lesezeit
Eva Janik
:
09.08.23 13:24
Privacy by Design bedeutet, eine Hardware- oder Softwarelösung von Grund auf technisch so zu entwickeln, dass die Privatsphäre bzw. der Datenschutz ein im Design verankerter Kernbestandteil ist.
Privacy by Default baut auf diese Grundidee auf und bedeutet, dass die Standardeinstellung einer Software automatisch größtmöglichen Datenschutz bietet.
Privacy by Design ist in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verankert und bedeutet "Datenschutz durch Technikgestaltung", was in Art. 25 Abs. 1 DSGVO geregelt wird. Das heißt, dass der Schutz personenbezogener Daten bei der Entwicklung einer Hardware- oder Softwarelösung von Beginn an als Kernelement berücksichtigt wird. Um das zu ermöglichen, gibt es eine Reihe technische und organisatorische Maßnahmen (TOM), die für Unternehmen verpflichtend sind und ebenfalls in Art. 25 DSGVO geregelt werden.
“Unter Berücksichtigung […] der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schwere der mit der Verarbeitung verbundenen Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen trifft der Verantwortliche [...] geeignete technische und organisatorische Maßnahmen […], die dafür ausgelegt sind, die Datenschutzgrundsätze […] wirksam umzusetzen […], um den Anforderungen dieser Verordnung zu genügen und die Rechte der betroffenen Personen zu schützen.”
Hinter Privacy by Default (Datenschutzfreundliche Voreinstellungen) und Privacy by Design (Datenschutz durch Technikgestaltung) stehen 7 Grundprinzipien, die bereits vor der Existenz der DSGVO in einer Veröffentlichung von der ehemaligen Datenschutzbeauftragten (Information & Privacy Commissioner) von Ontario (Kanada) Dr. Ann Cavoukian in einer Veröffentlichung zusammengefasst wurden. Die 7 Privacy-Prinzipien lauten wie folgt:
Privacy by Design ist für uns nicht nur eine Vorgabe, sondern eine gelebte Philosophie, die sich auch in unserem Produkt wiederfindet. Wir zeigen Ihnen einige praktische Beispiele der Umsetzung des Privacy-by-Design-Prinzips aus unserer Enterprise-Cloud-Lösung DRACOON.
Privacy by Default bedeutet im Sinne der DSGVO "Datenschutz durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen" und wird in Art. 25 Abs. 2 DSGVO geregelt. Das heißt, dass die unveränderten Standard- bzw. Werkseinstellungen, z.B. bei einer Software oder Hardware, bereits den größtmöglichen Datenschutz bieten.
“Der Verantwortliche trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, die sicherstellen, dass durch Voreinstellung nur personenbezogene Daten, deren Verarbeitung für den jeweiligen bestimmten Verarbeitungszweck erforderlich ist, verarbeitet werden”
Privacy by Default ist ebenfalls als gelebte Philosophie in unserem Produkt verankert, wie schon Privacy by Design. Wir zeigen Ihnen einige praktische Beispiele für Privacy by Default aus unserer Enterprise-Cloud-Lösung DRACOON:
"Verantwortliche" bzw. Unternehmen im Geltungsbereich der DSGVO sind dazu verpflichtet, die Datenschutzprinzipien aus Art. 25 DSGVO mithilfe geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM) umzusetzen. Hierfür hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) die Richtlinie "Guidelines 4/2019 on Article 25 Data Protection by Design and by Default“. Eine Zusammenfassung der Richtlinie finden Sie hier.
Bei Verstößen gegen die Datenschutz-Prinzipien Privacy by Design und Privacy by Default haftet der "Verantwortliche", d.h. es haftet das jeweilige Unternehmen. Aufsichtsbehörden verhängen in solchen Fällen Bußgelder in Höhe von bis zu 20 Mio. Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Ein Beispiel eines Datenschutzverstoßes ist Meta (ehem. Facebook) - gegen das Unternehmen wurde am 22.05.2023 von der irischen Datenschutzbehörde ein Bußgeld in Höhe von 1,2 Milliarden EUR wegen unzulässiger Drittlandübermittlungen in die USA verhängt
Privacy by Design bzw. datenschutzfreundliche Technikgestaltung ist kein neues Konzept - diskutiert wurde diese Idee bereits seit den 1970er Jahren. Geprägt wurde zuerst der Begriff der "Privacy-Enhancing Technologies" (Technologien zur Verbesserung der Privatsphäre) im Jahr 1995 durch die Veröffentlichung von "The Path to Anonymity" von den Datenschutzbeauftragten der Niederlande und Kanadas. Darin wurde gefordert, dass die Rechte und Freiheiten zukünftiger Nutzer bereits bei der Konzeption und Entwicklung neuer Technik beachtet wird.
International setzte sich später jedoch der Begriff "Privacy by Design" durch. Bevor die DSGVO 2018 in Kraft trat, fehlte es trotz internationaler Bestrebungen an verbindlichen Regelungen und Sanktionsmöglichkeiten, um dieses Datenschutzprinzip in Unternehmen durchzusetzen.
Durch die DSGVO achten vor allem Konsumenten im europäischen Raum darauf, wie Dienste bzw. die Unternehmen dahinter mit ihren Daten umgehen. Verstecken Unternehmen datenschutzfreundliche Einstellungsmöglichkeiten oder machen bereits das Ablehnen nicht notwendiger Cookies zur Farce, trübt das Gesamtbild und Misstrauen breitet sich aus.
Auf der anderen Seite können sich Unternehmen durch sichtbare Datenschutz-Bemühungen einfach bei ihren Kundinnen und Kunden beliebt machen. Ein Beispiel dafür ist der deutsche Markt für Cloud-Storage: Bei Privatkunden ist die Entscheidung für Dienste mit hohem Datenschutz-Standard aus dem eigenen Land möglicherweise noch eine emotionale Entscheidung, um besser schlafen zu können. Für Unternehmen ist die Entscheidung für europäische Enterprise-Cloud-Anbieter wie DRACOON eher pragmatisch: Höhere Sicherheit, keine Compliance-Risiken und ein gestärktes Nutzervertrauen. Argumente, die vor allem nachhaltig agierende Unternehmen überzeugen. Privacy by Design und Privacy by Default ist eine Chance für eine Win-win-Situation.
Sie möchten wissen, wie Privacy by Design und Privacy by Default in der Praxis aussieht oder suchen konkret nach einer datenschutzkonformen Enterprise-Cloud-Storage-Lösung für Ihr Unternehmen? Dann erstellen Sie doch einfach ein kostenloses Konto bei DRACOON, das Sie 14 Tage mit allen Features und Einstellungsmöglichkeiten uneingeschränkt testen können. Sie werden überrascht sein, wie einfach Datenschutzeinstellungen vorzunehmen sind, wenn nur der Fokus darauf gelegt wird.
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