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6 Min. Lesezeit

So nutzen Sie den Krankenhaus­­zukunfts­fonds (KHZF) für Ihre Klinik

So nutzen Sie den Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) für Ihre Klinik

So nutzen Sie den Krankenhaus­zukunfts­fonds (KHZF) für Ihre Klinik

Investieren Sie jetzt in eine nachhaltige IT-Sicherheit

Krankenhäuser sollen leistungsfähig sein und eigenverantwortlich wirtschaften. Das Krankenhausfinanzierungsgesetz dient dazu, Krankenhäuser wirtschaftlich zu sichern, damit eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung gewährleistet werden kann. Neuen Aufwind für die Digitalisierung gibt nun das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG).

 

Was bedeutet KHZG?

Unter dem Begriff KHZG verbirgt sich das sogenannte Krankenhauszukunftsgesetz. Es ist Teil des "Zukunftsprogramm Krankenhäuser" und soll entscheidend zur Digitalisierung im Gesundheitswesen beitragen. Es bietet eine große, finanzielle Unterstützung für Kliniken und soll dafür Sorge tragen, dass Krankenhäuser finanziell so ausgestattet werden, dass sie in Digitalisierungsvorhaben, die IT-Sicherheit, moderne Notfallkapazitäten, aber auch regionale Versorgungsstrukturen investieren können.

 

Wann wurde das Krankenhauszukunftsgesetz verabschiedet?

Es wurde im September 2020 vom Bundestag verabschiedet. Laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist dies das erste Mal seit Jahrzehnten, dass der Bund Investitionsmittel der Krankenhäuser übernimmt.

 

Wann tritt das KHZG in Kraft?

Das Krankenhauszukunftsgesetz trat bereits im Oktober 2020 in Kraft.

 

Warum Digitalisierung im Krankenhaus eine so entscheidende Rolle spielt

Die Digitalisierung ermöglicht eine reibungslose Kommunikation zwischen allen Beteiligten im Gesundheitswesen. So können beispielsweise Diagnosen und Befunde völlig unabhängig von Zeit und Ort bereitgestellt werden, zeitgleich legt man so die Basis für neue Behandlungs- und Diagnostikmöglichkeiten wie die personalisierte Medizin. Gerade für Krankenhäuser ist sie enorm wichtig, denn nur durch den Ausbau von digitalen Abläufen gelingt es, die Prozesse in den Krankenhäusern schneller, effizienter und kostengünstiger zu gestalten. Laut aktuellen Umfragen hätten zwar 90% der Krankenhäuser eine Digitalisierungsstrategie, 60% scheitern jedoch daran, dass sie nicht über entsprechende Investitionsmittel verfügen, um die Abläufe unter Berücksichtigung der Informationssicherheit ins digitale Zeitalter zu heben.

 

Was versteht man unter Telemedizin?

Telemedizin ermöglicht eine Diagnostik und eine Therapie aus Entfernung. Gerade in Pandemiezeiten gewinnt diese Form der Untersuchung noch mehr an Bedeutung. So können verschiedene Ärzte und Spezialisten einen Patienten begutachten und diagnostizieren. Durch telemedizinische Untersuchungen werden mühevolle Anreisen oder anstrengende Krankenhaustransporte für den Patienten hinfällig. Sie erlauben eine engmaschigere Diagnostik und tragen so auch zu mehr Effizienz im Krankenhaus ein.

 

Was ist der Krankenhauszukunftsfonds (KHZF)?

Der Krankenhauszukunftsfonds ist ein Instrument der Bundesregierung  und soll die Modernisierung von Krankenhäusern unterstützen. Im Rahmen der Gesetzgebung unterstützt die Bundesregierung mit drei Milliarden Euro Krankenhäuser bei der Digitalisierung. Dabei übernehmen die Länder und/oder die Krankenhausträger 30 Prozent der jeweiligen Investitionskosten. Insgesamt steht für den Krankenhauszukunftsfonds ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung.

 Pro Krankenhaus besteht somit im Schnitt eine Fördermöglichkeit im Umfang von 2,39 Mio. €.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will damit ein klares Signal setzen. Gerade in der Pandemie wurde wieder deutlich, was für eine wichtige Rolle gut ausgerüstete und funktionierende Krankenhäuser spielen. Deshalb spannt er nun den Schutzschirm für die Krankenhäuser weiter, um die Versorgung der Patienten, aber auch die Sicherheit künftig noch mehr zu stärken.

Das steckt konkret dahinter:

Über 4 Milliarden Euro für die Modernisierung von Krankenhäusern

  • Errichtung eines Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) beim Bundesamt für Soziale Sicherung hierzu werden seit dem 1. Januar 2021 durch den Bund über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds 3 Milliarden Euro bereitgestellt
  • 30 % der jeweiligen Investitionskosten werden über die Länder und / oder die Krankenhausträger übernommen
  • In Summe steht somit ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung
  • Die Förderung betrifft auch länderübergreifende Vorhaben
  • Vorhaben, die an Hochschulkliniken geplant und durchgeführt werden, können mit bis zu 10 % des Fördervolumens des jeweiligen Landes gefördert werden  

Förderung von Notfallkapazitäten und digitaler Infrastruktur

  • Förderungsberechtigt sind Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur (wie z. B. Patientenportale für ein digitales Aufnahme- und Entlassmanagement, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, die Errichtung teil- oder vollautomatisierter klinischer Entscheidungsunterstützungssysteme, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektionsübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen, aber auch personelle Maßnahmen können, wenn sie erforderlich sind, durch den KHZF gefördert werden)
  • Der Stand der Digitalisierung der Krankenhäuser wird zum 30. Juni 2021 und zum 30. Juni 2023 evaluiert

Finanzielle Hilfen für die Krankenhäuser

  • Verlängerung des bereits bestehenden Krankenhausstrukturfonds (II) um weitere zwei Jahre bis 2024
  • Durch die Corona-Pandemie entstandene Erlösrückgänge gegenüber dem Jahr 2019 in Krankenhäusern können in Verhandlungen mit den Kostenträgern krankenhausindividuell ermittelt und ausgeglichen werden

 

Das sollten Kliniken, die die Förderung beanspruchen wollen, jedoch beachten

Gemäß des KHZG wird eine Überprüfung des digitalen Reifegrads von Krankenhäusern durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bis Februar 2021 beauftragt. Dabei wird der Stand der Digitalisierung von Krankenhäusern zum 30. Juni 2021 und zum 30. Juni 2023 kontrolliert und festgehalten. Der Plan sieht vor, dass bis 2025 alle Kliniken sämtliche digitalen Dienste, die in den Verordnungen des Krankenhaus-Strukturfonds enthalten sind, bereitstellen können.

Für die Förderung gilt eine Nachweispflicht. Das bedeutet, dass Kliniken, die in den Genuss der Zuwendungen kommen wollen, den praktischen Einsatz der Telematrik-Infrastruktur-Anwendungen belegen müssen.

Krankenhäuser, die bis 2025 nicht nachweisen können, Prozesse auf der Basis der Telematrikinfrastruktur (TI)-Anwendungen digitalisiert zu haben, drohen Strafzahlungen. Eine Klinik, die keine Digitalisierungsprozesse einführt, bekommt also nicht nur kein Geld, sondern muss in diesem Fall sogar eine Strafe bezahlen.

Der Krankenhauszukunftsfonds schreibt demzufolge Digitalisierungs- und IT-Sicherheitsprozesse, die sich im Alltag aller Mitarbeiter etablieren sollen, verbindlich vor. Die Strafen bewegen sich dabei auf bis zu zwei Prozent Abschlag auf die Abrechnung aller voll- und teilstationären Fälle ab 2025. So gesehen ist der Krankenhauszukunftsfond eigentlich eher ein Krankenhausdigitalisierungsfond, der den Einsatz der TI-Applikationen im Alltag von Ärzten, Apothekern und Patienten etablieren soll.

 

So funktioniert das Förderverfahren / die Antragstellung

In einem ersten Schritt muss der Krankenhausträger oder die Hochschulklinik gegenüber dem Land, das für ihn zuständig ist, seinen Bedarf mit einer sogenannten Bedarfsanmeldung mitteilen.

Hier finden Sie das Formular zur Anmeldung eines Förderbedarfs aus dem Krankenhaus-Zukunftsfond. Im nächsten Schritt stellt das Land beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) einen Antrag auf Förderung des Vorhabens des Krankenhausträgers.

Das jeweilige Bundesland hat nach der Anmeldung des Bedarfs drei Monate Zeit, um darüber zu entscheiden, ob und für welche Vorhaben eine Förderung beantragt werden soll. Fällt diese Entscheidung positiv aus, stellt das Land beim Bundesamt für Soziale Absicherung (BAS) im nächsten einen Antrag auf Förderung des Vorhabens des Krankenhausträgers.

Als grundlegende Voraussetzung für die Förderung muss gegeben sein, dass das antragstellende Land bzw. die Einrichtung sich mit mindestens 30 % der förderfähigen Kosten am Vorhaben beteiligt. Das Bundesamt für Soziale Sicherung prüft die Anträge der Länder, inwieweit Auszahlungen von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsfond vorgenommen werden können und weist dann die Mittel zu. Auch der Zahlungsverkehr und die Rechnungslegung erfolgt über das BAS, ebenso fordert es auch Mittel zurück, sofern Förderungsvoraussetzungen nicht mehr gegeben sind.

Gegenüber dem BAS müssen die Länder spätestens 15 Monate nach der Bekanntgabe des Auszahlungsbescheides ihren Bescheid über die Förderung der jeweiligen Vorhaben vorlegen.

Alle Krankenhäuser, die eine Förderung erhalten möchten, müssen nach § 14b KHG an der Evaluationsforschung zum Reifegradmodell teilnehmen.

Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihr Krankenhaus mit DRACOON bei der Digitalisierung und wichtigen Anforderungen zur IT-Sicherheit aus dem B3S-Katalog nachhaltig zu verbessern. 

DRACOON fällt unter den Fördertatbestand 10 (IT-Sicherheit) und 7 (Cloud Computing) und hilft Kliniken in vielen Punkten aus dem Bereich IT-Sicherheit, die aus den Anforderungen des B3S-Katalogs resultieren.

 

Diese Anforderungen löst DRACOON

Verschlüsselter Datenaustausch

  • Sharelink (Upload/Download) mit Absicherung durch ein Kennwort
  • Gemeinsame Datenräume mit Internen und/oder Externen (z.B. MVZ, Ärzte mit Voruntersuchung, Steuerberater, Immo-Bereich, etc.)

Verschlüsselte Dateiablage & Berechtigungssteuerung in der Fachabteilung

  • Absicherung der Patientendaten, sofern sie außerhalb des KIS verarbeitet werden
  • Absicherung der HR-Abteilung, Management, Geschäftsleitung etc.

Mail-Verschlüsselung über das DRACOON Outlook Add-In

  • Normale E-Mails und Anlagen müssen durch Sharelink inkl. Kennwort verschlüsselt werden (> 95 % der Vorgänge)
  • Verschlüsselung inkl. Mailbody (< 5 % der Vorgänge)  
  • Abrechnungen ausländischer Kunden (Nachweis bei Krankenkasse)
  • Kommunikation mit Bewerbern

Auslagerung des Home-Laufwerks für Mitarbeiter auf DRACOON

  • Daten bleiben geschützt, werden regelmäßig gesichert, die hauseigene IT hat jedoch keinen Zugriff
  • DRACOON bietet Benutzern ein eigenes Backup per Papierkorb
  • Kostenvorteil für die eigene Serverauslastung, da Speicherplatz auf DRACOON ausgelagert wird

DRACOON erleichtert auch im Krankenhaus die Arbeit aus dem Homeoffice

  • Einfacher Zugriff auf File-Bereiche ohne komplexes VPN
  • Zweitmeinung kann einfach und jederzeit eingeholt werden
  • Vorgänge / Befundung kann im Homeoffice abgeschlossen werden, damit Rechnungen gestellt werden können

Moderner und besserer File Service im Vergleich zum Windows File Server

  • Visuelle Klassifizierung: öffentlich, intern, vertraulich, streng vertraulich
  • Berechtigung liegt im Fachbereich, automatisierte, stichprobenartige Prüfung der Berechtigung (per E-Mail) möglich
  • Immer verfügbar, da der File Service als Web-Anwendung verfügbar ist, keine Routing-Thematiken, mobile Einbindung, Homeoffice
  • Verschlüsselung einzelner Datenbereiche im File Service

DRACOON ersetzt USB-Sticks, CDs und DVDs

  • USB-Sticks, CDs oder auch DVDs können verboten oder stark eingeschränkt werden, weil jedem Benutzer Sharelinks zum Up-/Download zur Verfügung stehen
  • Kostenvorteil
  • Einfacheres Handling

IT-Sicherheit / starke Schutzmaßnahmen

Einführung eines eigenen Datenaustauschportals mit eigener URL / eigenem Design erhöht stark die Datensicherheit, weil

  • man fremde Portale z.B. Phishing-Angriffe über OneDrive Accounts oder ähnliches
  • und Schatten-IT durch Verwendung von privaten, eigenen Lösungen konsequent verbieten kann.

Darüber hinaus unterstützt DRACOON Krankenhäuser noch in weiteren Punkten der Digitalisierung, wie z. B. der digitalen Personalakte oder auch einem Bewerberportal.

Wenn alle Mitarbeiter einen DRACOON-Account besitzen, bietet es sich an, auch eine digitale Personalakte über DRACOON zu realisieren. Auf diese Art und Weise können vor allem alle Gehaltsabrechnungen an die Mitarbeiter automatisiert verteilt werden. Alleine durch den entfallenden Postversand ergibt sich dadurch eine Kosteneinsparung von 2-3 Euro pro Mitarbeiter und Monat.

Aber auch im Recruiting schafft DRACOON eine große Erleichterung. Via Formular kann sich ein Bewerber auf der Website der Klinik mit seinem Vornamen, Nachnamen, seiner E-Mail-Adresse und seiner Telefonnummer registrieren. Über diese Registrierung wird automatisiert ein Upload in DRACOON ausgelöst, über den der Bewerber im Anschluss seine Unterlagen gesichert hochladen kann.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen zum KHZF / KHZG gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch mit uns, und wir loten gemeinsam die passende Lösung für Ihr Unternehmen aus.

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Oder fordern Sie die Aufzeichnung unserer ausführlichen Web Session zum Thema "Große Chance Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) – Was muss ich als Klinik für einen reibungslosen Ablauf beachten und wissen?".

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