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ePA, TI, DVG: Digitalisierung der Krankenkassen zum Scheitern verurteilt?

ePA, TI, DVG: Digitalisierung der Krankenkassen zum Scheitern verurteilt?
  • Ab Januar 2021 erhalten gesetzlich Versicherte eine elektronische Patientenakte (ePA), die wichtige Gesundheitsdaten speichert und den Datenaustausch zwischen Ärzten erleichtert.
  • Nutzer der ePA können selbst entscheiden, welche Daten gespeichert werden und wer diese einsehen darf, mit der Möglichkeit, die Daten jederzeit per App zu kontrollieren.
  • Das Digitale Versorgungs-Gesetz (DVG) sieht vor, dass digitale Gesundheitsanwendungen per App künftig als Kassenleistung gelten, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen.
  • Das Telematikinfrastrukturgesetz (TI) verpflichtet ab September 2020 alle Beteiligten im Gesundheitswesen zur Vernetzung, stellt aber Krankenkassen vor Herausforderungen bezüglich Datenschutz und Sicherheit.
  • In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Digitalisierung der Krankenkassen durch ePA, TI und DVG fortschreitet und welche Chancen und Herausforderungen damit verbunden sind.

Digitalisierung der Krankenkassen durch elektronische Patientenakten

Im Januar 2021 soll sie in Kraft treten – die elektronische Patientenakte (ePA). Alle gesetzlich Versicherten sollen von ihrer Krankenkasse eine elektronische Patientenakte erhalten - diesen Beschluss hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit dem Termin- und Versorgungsgesetz angestoßen, um die Krankenkassen stärker zu digitalisieren. Sie gibt Aufschluss darüber, welche Medikamente ein Patient einnimmt, liefert Daten zu früheren Behandlungen und Vorerkrankungen und enthält Informationen zu den Blutwerten.

Im Falle eines Arztwechsels sind diese wichtigen Daten auch für einen weiterbehandelnden Arzt einsehbar. Die ePA soll nicht nur im Notfall schneller lebenswichtige Daten bereitstellen, sondern auch doppelte und damit nicht notwendige Untersuchungen vermeiden.

Jeder Versicherte entscheidet selbst, ob er eine elektronische Patientenakte wünscht, welche Daten dort überhaupt gespeichert werden und was genau von wem eingesehen werden darf. Alle enthaltenen Informationen sollen zu jeder Zeit per App vom Versicherten kontrollierbar sein.

Diese Daten sollen künftig in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert werden:

  • Befunde
  • Diagnosen
  • Therapiemaßnahmen
  • Behandlungsberichte
  • Impfungen
  • Elektronische Medikationspläne
  • Elektronische Arztbriefe
  • Notfalldatensätze

Darüber hinaus können vom Arzt auch eigene Daten (wie beispielsweise ein Tagebuch zur Blutzuckermessung etc.) angelegt werden.

Gesundheits-Apps sollen Kassenleistung werden

Außerdem soll mit dem Inkrafttreten des Digitalen Versorgungs-Gesetzes (DVG), das zum 7. November 2019 durch den Bundestag beschlossen wurde, in Zukunft digitale Gesundheitsanwendungen per App für gesetzlich Versicherte zur Kassenleistung werden. Diese Apps können beispielsweise zur Einnahme von Medikamenten, der Bekämpfung von Rückenschmerzen oder auch Depressionen helfen.

Die Kosten für diese Apps werden jedoch nur dann von den Kassen übernommen, wenn die jeweilige App vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Datenschutz, Funktionalität und Datensicherheit geprüft wurde, diese geprüfte App von einem behandelnden Arzt verordnet wurde und als Voraussetzung eine begründete Diagnose vorliegt.

Die Anforderungen stellen jedoch gerade IT-Verantwortliche bei den Leistungsträgern vor eine große Herausforderung. Im Zuge dessen soll ab September 2020 das sogenannte Telematrikinfrastrukturgesetz (TI) alle Beteiligten im Gesundheitswesen wie Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen verpflichtend miteinander vernetzen. Es wird eine große Aufgabe für Krankenkassen, ihre Apps sicher und datenschutzkonform realisieren, um den Anforderungen gerecht zu werden.

Pseudonymisierte Daten für die Forschung

Das neue Gesetz wird aber auch die Gesundheitsforschung massiv unterstützen. So sollen digitale Abrechnungsdaten der Krankenkassen pseudonymisiert und auf Antrag an die Forschung als anonymisiertes Ergebnis übermittelt werden. Der Wissenschaft stehen künftig auf diese Art und Weise noch aktuellere und vor allem mehr Daten in einem geschützten Raum zur Verfügung, die wiederum für eine deutliche Verbesserung in der Gesundheitsversorgung sorgen sollen.

Mangelnde Vernetzung und unterschiedliche Standards sorgen für Probleme

Die größte Herausforderung stellt aktuell die mangelnde Vernetzung im Gesundheitswesen dar. Durch die vielen unterschiedlichen Datenlösungen und die variierenden Systeme bei den Leistungserbringern kommt es oft zu Medienbrüchen. So müssen Daten oft mehrfach erfasst werden und dies führt – neben dem erhöhten Aufwand – auch nicht selten zu Erfassungsfehlern.

Mit dem DVG soll die Grundlage für offene, standardisierte Schnittstellen geschaffen werden, die es möglich macht, Daten künftig schneller, leichter und auf Basis internationaler Standards zu tauschen. Wir werden sehen, wie es letztlich mit dem sicheren Datenaustausch im Gesundheitswesen klappen wird.

>>> Egal ob elektronische Patientenakte oder das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation - Krankenkassen müssen ihr Service-Angebot um digitale Dienstleistungen erweitern. Dafür eignet sich am besten eine eigene App.

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